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Allgemeine
Geschäftsbedingungen von RS-Datentechnik
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese
Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen ist eine
ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von RS-Datentechnik erforderlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht
Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens RS-Datentechnik nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere
Zusicherungen von RS-Datentechnik bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
RS-Datentechnik. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen
verzichtet werden. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Geschäfts-
und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich
RS-Datentechnik anzuzeigen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt
erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere
Leistung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt
der Vertrag mit Beginn der Projekttätigkeit von RS-Datentechnik oder der
Warenlieferung zustande.
3. Preis
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den
Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin
genannten Preise sind verbindlich. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung
geltende Mehrwertsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind
Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug zu
leisten. RS-Datentechnik ist berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr bei
Fälligkeit, ansonsten bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 3% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4. Liefertermine
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn
sie vom Kunden und von RS-Datentechnik im Einzelfall schriftlich als
verbindlich bezeichnet worden sind, ansonsten sind alle Liefertermine oder
Fristen unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der
Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu
beschaffenden Unterlagen. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf
unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von
RS-Datentechnik liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend.
RS-Datentechnik ist zur Lieferung von Systemen nur verpflichtet, nachdem eine
verbindliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und RS-Datentechnik über die
Aufstellungsbedingungen am Aufstellungsort getroffen ist. Etwaige
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung oder Leistung
beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf 0,5 v.H.,
maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Eine weitergehende
Haftung übernimmt RS-Datentechnik bei Lieferverzögerungen nicht. Dies gilt
nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet
wird. RS-Datentechnik ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in
Teillieferungen auszuführen. Die Zahlungsfristen in Ziffer 3 gelten
entsprechend.
5. Abnahme
Die geschuldeten Leistungen werden nach
Leistungserbringung vom Auftraggeber unverzüglich auf grobe Fehler überprüft.
Die Abnahmefrist beträgt 4 Wochen. Innerhalb dieser Frist wird der Auftraggeber
entweder die uneingeschränkte Abnahme schriftlich bestätigen oder etwaige Beanstandungen
schriftlich bekanntgeben. Erfolgt innerhalb der Abnahmefrist keine schriftliche
Stellungnahme des Auftraggebers, so gelten die Leistungen mit Ablauf dieser
Frist als abgenommen.
6. Nutzungsrechte an Software
An von RS-Datentechnik hergestellter Software,
Fremdsoftware (Software, die von einem von RS-Datentechnik unabhängigen
Software-Lieferanten entwickelt wurde) und der jeweils dazugehörigen
Dokumentation und nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht
ausschließliches und nicht übertragbares Recht, die Kopie der Software auf
einem einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen eingeräumt.
Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen
einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei
RS-Datentechnik bzw. dem Software-Lieferanten). Der Kunde hat sicherzustellen,
dass diese Software und Dokumentationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung
von RS-Datentechnik Dritten nicht zugänglich sind. Es ist dem Kunden untersagt,
die Software oder Teile davon abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu
entkompilieren, zu entassemblieren oder auf ein anderes Betriebssystem zu
portieren. Kopien der Software sowie des schriftlichen Materials dürfen
grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt
werden; die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend. Die überlassung von
Quellprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die
Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser
Vermerk vom Kunden auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes
vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und
Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als
erteilt. Andere Regelungen bedürfen der Schriftform. RS-Datentechnik ist nicht
gehindert, unter Verwendung von bei Ausführung des Auftrages gewonnenen
Erkenntnissen Programme ähnlicher Aufgabenstellung für Dritte zu entwickeln,
soweit von ihr etwaige Geheimhaltungsauflagen des Auftraggebers beachtet
werden.
7. Vertraulichkeit
RS-Datentechnik und der Auftraggeber verpflichten
sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite
unbefristet geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner
Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die
der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser
nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.
8. Eigentumsvorbehalt
RS-Datentechnik behält sich das Eigentum an den
gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und bis zur
Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor.
9. Gewährleistung
RS-Datentechnik gewährleistet, dass die Software
mit den von RS-Datentechnik in der zugehörigen Programmdokumentation
aufgeführten Spezifikationen übereinstimmt sowie mit der gebotenen Sorgfalt und
Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der
Technik der völlige Ausschluß von Fehlern in der Software nicht möglich. Die
Verantwortung für die Auswahl der Software-Funktionen, die Nutzung sowie die
damit erzielten Ergebnisse trägt der Kunde. RS-Datentechnik wird
Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich
beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl von RS-Datentechnik und je nach
Bedeutung des Fehlers entweder durch die Lieferung einer verbesserten
Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der
Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde gewährt RS-Datentechnik die zur etwaigen
Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit.
Verweigert der Kunde diese, ist RS-Datentechnik von der Gewährleistung befreit.
Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht,
dass der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von RS-Datentechnik Produkte
verändert hat oder die Benutzung des Produktes nicht dem vereinbarten
Nutzungs-Umfang entspricht. Die Gewährleistungsfrist beginnt bei Lieferung der
Produkte an den Kunden. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. Nach
Ablauf der Gewährleistung kann der Kunde mit RS-Datentechnik einen
Wartungsvertrag abschließen.
1O. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche gegen RS-Datentechnik sowie
Ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.
B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung oder
Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet
wird. RS-Datentechnik haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei
denn, dass RS-Datentechnik deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich
verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus
Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit
vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Soweit Schadenersatzansprüche
gegen RS-Datentechnik, ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen,
verjähren diese binnen eines Jahres nach Lieferung der Produkte an den Kunden.
11. Rückgaberecht nach dem Fernhandelsgesetz
Bei Lieferungen, die dem Fernhandelsgesetz unterliegen (z.B. Internet Bestellungen),
kann der Kunde die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken.
Voraussetzung ist, das die Ware unbenutzt und originalverpackt ist und Versiegelungen
(z.B. bei Software / Karten) nicht geöffnet wurden. RS-Datentechnik übernimmt die
Versandkosten für den günstigsten Versandweg. Lieferungen, die Dienstleistungen
beinhalten (z.B. vorinstallierte Software) unterliegen nicht dem Fernhandelsgesetz
und sind vom Rückgaberecht ausgenommen.
12. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt
dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die
Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am
nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen
entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde
kann die aus dem Vertrag resultierenden Rechte und Pflichten nur mit
schriftlicher Zustimmung von RS-Datentechnik übertragen. Gegen Ansprüche von
RS-Datentechnik kann er nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,
der Sitz von RS-Datentechnik.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand 1.1.2002)
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